Veranstaltung

Staatliche und private Nachhaltigkeitsverantwortung

Alexander Hellgardt (Regensburg)

19:00–21:00
Berliner Seminar Recht im Kontext


Audioaufnahme der Veranstaltung
Staatliche und private Nachhaltigkeitsverantwortung


Den Staat trifft gemäß Art. 20a GG eine umfassende Nachhaltigkeitsverantwortung, die das Bundesverfassungsgericht im Klimabeschluss anhand der Ziele des Pariser Klimaschutzübereinkommens konkretisiert hat. Viele Nachhaltigkeitsbelange können aber nur unter maßgeblicher Mitwirkung privater Wirtschaftsakteure erreicht werden. Der Gesetzgeber ist aufgrund von Art. 20a GG verpflichtet, entsprechende Gesetze zu erlassen, etwa CO2-Grenzwerte festzulegen, umweltschädliche Technologien zu regulieren oder ein Emissionshandelssystem zu errichten. Dadurch wird den privaten Wirtschaftsteilnehmern eine sekundäre Nachhaltigkeitsverantwortung nach Maßgabe des einfachen Rechts übertragen. In dem Vortrag soll untersucht werden, ob daneben auch eine primäre Nachhaltigkeitsverantwortung Privater besteht, die diese unabhängig von der Ausgestaltung der einfachen Rechtsordnung zu einem nachhaltigen Wirtschaften verpflichtet. Diese Frage wird virulent, wenn der Gesetzgeber seiner eigenen Nachhaltigkeitsverantwortung nicht gerecht wird. Können sich dann Private untereinander auf Art. 20a GG berufen und etwa ein Handeln oder Unterlassen privater Wirtschaftsunternehmen einfordern, das dazu beitragen soll, die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen? Lassen sich unerfüllte Regelungsaufträge gegen den Staat durchsetzen? Oder gegen Private? In welchem Verhältnis stehen mit anderen Worten staatliche und private Nachhaltigkeitsverantwortung zueinander?
 

Alexander Hellgardt studierte Rechtswissenschaft und Philosophie in Tübingen und promovierte bei Klaus J. Hopt am Hamburger MPI zu einem kapitalmarktrechtlichen Thema. Nach einem LL.M.-Studium in Harvard war er wissenschaftlicher Referent am MPI für Steuerrecht bei Wolfgang Schön und habilitierte sich mit einer Arbeit über Verhaltenssteuerung im Privatrecht an der LMU München. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Grundlagen des Rechts an der Universität Regensburg und verbrachte Forschungsaufenthalte in Oxford und Cambridge. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Kapitalmarktrecht, bei den Grundlagen des (Privat-)Rechts und der empirischen Erforschung der Steuerungswirkung des Rechts.