Veranstaltung

Plattformökonomien

Andreas Engert (Mannheim)

19:00-21:00
Berliner Seminar Recht im Kontext
Humboldt-Universität zu Berlin
Juristische Fakultät, Raum E44/46
Bebelplatz 2, 10099 Berlin


Audioaufnahme der Veranstaltung


Die Plattform ist der vielleicht augenfälligste Akteur der Digitalwirtschaft. Indem die Digitalisierung Informationsaustausch und  verarbeitung automatisiert und rationalisiert, hat sie neue Typen von Intermediären hervorgebracht. Während soziale Medien die private und berufliche Kommunikation verändern, senken marktfördernde Plattformen die Kosten von Transaktionen und schaffen mitunter Märkte, die es ohne sie nicht gäbe – etwa in Gestalt der Sharing Economy. Marktfördernde Plattformen führen zum einen Angebot und Nachfrage zusammen, indem sie möglichst passende Geschäftspartner für eine Transaktion finden (Matchmaking). Darüber hinaus tragen sie dazu bei, die Risiken von Markttransaktionen mit unbekannten Geschäftspartnern zu verringern, indem sie Qualität und Verhalten auf ihrem Marktplatz kontrollieren und regulieren. Damit übernehmen sie zum Teil ähnliche Funktionen wie die rechtliche Marktordnung. Dass Plattformen dabei effektiver sein können als das staatliche Recht, beruht auf ihrer Machtstellung gegenüber den Marktteilnehmern: Aufgrund Netzeffekten und Größenvorteilen können einzelne Plattformen erhebliche Teile des Marktvolumens auf sich ziehen. Der Zugang zur Plattform als zentrale Marktinfrastruktur gewinnt maßgeblichen Einfluss auf den Erfolg der Marktteilnehmer. Für das Recht wirft diese Machtfülle die Frage auf, wie viel Vertrauen die Plattform als Marktregulierer verdient, und wo rechtliches Eingreifen angezeigt ist.
 

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen (1993–1997) und Chicago (1999–2000) sowie Referendariat (1997–1999) wurde Andreas Engert 2003 in München aufgrund einer Dissertation über die Haftung von Kreditgebern promoviert und 2008 mit einer Schrift über „Kapitalmarkteffizienz und Investmentrecht“ habilitiert. 2005 und 2014 war er Visiting Researcher an der Harvard Law School. Seit 2010 hat er einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht und Unternehmenssteuerrecht an der Universität Mannheim inne. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der  Rechtsökonomik und empirischen Rechtsforschung im Vertrags-, Unternehmens- und Finanzmarktrecht.