Veranstaltung

Personbegriffe bei Kant: Normtypabhängige Autonomie?

Tobias Herbst (Duisburg)

19:00–21:00
Berliner Seminar Recht im Kontext
 


Audioaufnahme der Veranstaltung
Personbegriffe bei Kant : Normtypabhängige Autonomie?


Person ist ein zentraler Begriff in Kants Ethik. Der Mensch ist als vernünftiges Wesen für Kant Person, insofern er „Zweck an sich selbst“ ist, also autonomer, nicht fremdbestimmter Zwecksetzer, der als solcher Gegenstand der Achtung ist und dem eine Würde zukommt. Dieses in Kants Philosophie begründete Bild des Menschen als vollkommen autonome Person spiegelt sich in auch in Definitionen wider, die für das Grundrecht der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) gegeben werden. In seiner Rechtsphilosophie kennt Kant freilich auch andere Personbegriffe, die man als „Rechtsperson“ und als „bürgerliche Persönlichkeit“ bezeichnen kann und die verschiedenen Normtypen (einem vorstaatlichen Naturrecht und dem staatlichen Recht) zugeordnet sind. Auch mit diesen Personbegriffen verbindet Kant Autonomie, bezogen auf den jeweiligen Normtypus. Allerdings subsumiert er nicht alle Menschen unter diese anderen Personbegriffe, sondern nimmt teilweise ganze Gruppen davon aus (Leibeigene, Kinder, Frauen, wirtschaftlich Unselbständige), denen insoweit keine Autonomie zukommt. Der Vortrag erläutert die verschiedenen Personbegriffe im Kontext der jeweils zugehörigen Normtypen und geht den Widersprüchen zwischen den ihnen zugrunde liegenden Menschenbildern nach.

 

Tobias Herbst ist seit 2018 Professor für Staats- und Europarecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW; seit 2010 ist er Privatdozent mit der Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Europarecht an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Er forscht gegenwärtig insbesondere auf den Gebieten der Rechtsphilosophie und Politischen Philosophie, des Staatsrechts und des Datenschutzrechts sowie zu Rechtsfragen der medizinischen Forschung.