Veranstaltung

Die Verantwortlichkeit von Gesellschaftsorganen – Reprogrammierung der Organhaftung zur Förderung sozial erwünschten Verhaltens

Gerhard Wagner

19:00-21:00
Berliner Seminar Recht im Kontext
Wissenschaftskolleg zu Berlin, Villa Jaffé
Wallotstraße 10, 14193 Berlin
 


Audioaufnahme der Veranstaltung


Wirtschaftsunternehmen werden in der Regel in der Form von Kapitalgesellschaften geführt, die ihrerseits von Gesellschaftsorganen - Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat - gesteuert werden. An den wirtschaftlichen Folgen dieser Entscheidungen partizipieren die Leitungsorgane persönlich nicht, d.h. Gewinne und Verluste werden (allein) von der Gesellschaft internalisiert. Dieser international anerkannte Grundsatz ist in den vergangenen Jahrzehnten in der Praxis insoweit aufgeweicht worden, als Leitungsorgane zunehmend an für das Unternehmen positiven Ergebnissen beteiligt wurden, und zwar in Gestalt erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteile (Boni). Darin wird eine der Ursachen für die erste Finanzkrise gesehen. Das komplementäre Instrument zu positiven Anreizen in Gestalt erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteile ist die Beteiligung von Leitungsorganen an den negativen Folgen unternehmensbezogener Entscheidungen, und zwar durch Haftung auf Schadensersatz. Diese steht jedoch unter dem Paradigma des Kompensationsprinzips - sie wird auf das Ziel bezogen, von dem Unternehmen erlittene Schäden auszugleichen, und sie funktioniert in der Praxis nur mangelhaft. Die Bundesregierung hatte im Jahr 2008 angekündigt, die Haftung reformieren zu wollen, die Gesetzeslage ist jedoch unverändert geblieben.

Der angekündigte Vortrag unternimmt den Versuch, die Organhaftung konsequent auf die Funktion der Verhaltenssteuerung auszurichten. Dabei geht es um folgende Fragen: Wie müsste ein Haftungstatbestand ausgestaltet sein, dem es primär um die Förderung sozial erwünschten Verhaltens geht? In welchem Umfang ist ein Leitungsorgan zum Schadenersatz heranzuziehen, wenn seine Entscheidungen zwar in die sozial erwünschte Richtung gelenkt, Anreize zu übertrieben-risikoaversen Entscheidungen jedoch vermieden werden sollen? Und schließlich: Welche Durchsetzungsmechanismen sind erforderlich, damit das juristische Steuerungsprogramm auch in der Praxis wirkt?

Gerhard Wagner ist Professor für Bürgerliches Recht,Wirtschaftsrecht und Ökonomik an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er hat in Göttingen und München studiert, wurde 1989 in Göttingen promoviert und hält einen LL.M. der University of Chicago Law School. Nach der Habilitation an der Universität Göttingen wurde er 1999 Professor für deutsches und europäisches Privat- und Prozessrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und war Direktor des Instituts für Deutsches und Internationales Zivilprozessrecht sowie Konfliktmanagement. 2003 war er Visiting Fellow am University College London und 2010/2011 Visiting Professor of Law an der University of Chicago Law School.