Veranstaltung

Cornelia Vismanns 'Medien der Rechtsprechung'

Alexandra Kemmerer (Berlin) / Markus Krajewski (Weimar) / Hanns Zischler (Berlin)

19:00–21:00
Berliner Seminar Recht im Kontext
Wissenschaftskolleg zu Berlin
Wallotstr. 19, 14193 Berlin

„Die Geschichte der Medien der Rechtsprechung ist eine Geschichte der Informalisierung des Verfahrens. Wer Medien im Prozess zulässt, bringt die Justiz um ihre eigene Medialität. Technische Medien entziehen sich der theatralen Logik der Justiz und versetzen die Prozessbeteiligten an einen Ort, der alles andere als ein Schauplatz ist – inmitten von Kabeln und Monitoren. Sie diktieren das Verfahren, mit ihrem eigenen Takt, ihren eigenen Anforderungen und Öffentlichkeiten.“
Cornelia Vismann, „Medien der Rechtsprechung“, S. 374-375.


Am 6. Juni 2011 stellten der Medienhistoriker und Kulturtheoretiker Markus Krajewski (Weimar / Berlin) und die Rechtswissenschaftlerin und Publizistin Alexandra Kemmerer (Berlin) im Wissenschaftskolleg Cornelia Vismanns „Medien der Rechtsprechung“ vor. Auszüge aus dem von beiden herausgegebenen letzten Buch der Medientheoretikerin und Rechtshistorikerin Cornelia Vismann, das Anfang Juni im S. Fischer Verlag erschienen war, las der Schauspieler und Publizist Hanns Zischler (Berlin). Dieter Grimm (Berlin) moderierte den Abend.

Die „Medien der Rechtsprechung“ bilden den letzten großen Themenkomplex, mit dem sich Cornelia Vismann (1961 –2010), Professorin für Geschichte und Theorie der Kulturtechniken an der Fakultät Medien der Bauhaus-Universität Weimar, befasst hat. Das nun vorliegende Buch ist Teil einer Trilogie von Texten, die die Autorin selbst als ihr wissenschaftliches Vermächtnis verstanden wissen wollte. Während sich Cornelia Vismann mit ihrer Dissertationsschrift „Akten. Medientechnik und Recht“ (2000) auf mediale Aspekte der Exekutive, auf Medien als Instrumente exekutivischen Handelns, konzentrierte, hat sie mit einer unter dem provokativen Titel „Was waren die Staatsmedien?“ im Sommersemester 2009 an der Bauhaus-Universität Weimar gehaltenen Vorlesung den legislativen Aspekt von Medien in den Blick genommen. In den „Medien der Rechtsprechung“, die Cornelia Vismann als das „Herzstück“ ihrer Überlegungen verstand, geht es schließlich um die Rechtsprechung, um die Leistungen und Effekte der von der Judikative in Dienst genommenen Medien.

Immer wieder öffnete Cornelia Vismann, die 2002/2003 Fellow des Wissenschaftskollegs war und dem BERLINER SEMINAR RECHT IM KONTEXT als Gründungsmitglied angehörte, das Theater des Rechts für das unkonventionelle Gespräch mit den Geistes- und Sozialwissenschaften. Das Erscheinen der „Medien der Rechtsprechung“ war darum Anlass, den Kreis des BERLINER SEMINARS RECHT IM KONTEXT an diesem Abend zu erweitern und einen Gesprächsraum zu eröffnen, der herkömmliche disziplinäre Denk- und Gesprächsgrenzen überspannte und das Recht und seine Medien neu zur Sprache kommen ließ.