Veranstaltung

Freiheit, Wirtschaft, Macht - Braucht das aufgeklärte Strafrecht einen Perspektivwechsel?

Thomas Rönnau (Hamburg)

19:00-21:00
Berliner Seminar Recht im Kontext
Wissenschaftskolleg zu Berlin, Villa Jaffé
Wallotstr. 10, 14193 Berlin


Trotz zahlreicher wirtschaftsstrafrechtlicher Normen fiel die Reaktion des deutschen Strafrechts auf die Finanzkrise der Jahre 2007 ff. spärlich aus. Während dies aus der Sicht der klassisch-liberalen Strafrechtsschule konsequent ist, hat der Strafrechtler und Rechtsphilosoph Wolfgang Naucke auf einen blinden Fleck des – ursprünglich von ihm nachdrücklich befürworteten – klassisch-liberalen Paradigmas hingewiesen, der sich im Zuge der Finanzkrise und ihrer strafrechtlichen (Nicht-)Aufarbeitung offenbart hat. Auf globalisierten Finanzmärkten verfügen insbesondere private Wirtschaftsorganisationen über Macht- und Schädigungspotentiale, die ein auf die Begrenzung staatlicher Macht fokussiertes Strafrecht nicht ausreichend erfasst. So ist das geltende Wirtschaftsstrafrecht vorwiegend marktbestätigend und schützt die Funktion von Märkten und ihren Teilnehmern. Ein marktkritisches Strafrecht hingegen sichert auch die Freiheit derjenigen, die von den Schädigungspotentialen globalisierter Märkte bedroht sind, ohne selbst auf diesen zu agieren. Es nimmt Akteure in die Verantwortung, deren Verhalten potenziell Einfluss auf die Realisierung entsprechender Schädigungspotenziale hat und zieht überdies die Möglichkeit in Betracht, dass negative Entwicklungen auch die Konsequenz funktionierender Marktmechanismen sein können. Der Vortrag will aufzeigen, mit welchem Instrumentarium ein aufgeklärtes und rechtsstaatliches Strafrecht diesem im Grundsatz berechtigten Anliegen eines marktkritischen Ansatzes Rechnung tragen kann.    

Thomas Rönnau ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht an der Bucerius Law School – Hochschule für Rechtswissenschaft – in Hamburg. Seine Forschungsschwerpunkte liegen neben dem Strafrecht Allgemeiner Teil (Unrechts- und Schuldlehre [hier insbes. Einwilligungs- und Notwehrdogmatik]) im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Er beschäftigt sich hier in Monographien, Kommentierungen, wissenschaftlichen Aufsätzen und Vorträgen mit dem Untreue- und Betrugstatbestand, dem GmbH-Strafrecht, der (Wirtschafts- und Ärzte-)Korruption oder dem Recht der Vermögensabschöpfung ebenso wie mit dem Insolvenzstrafrecht oder Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten aus dem UmwG oder dem WpÜG. Seit vielen Jahren ist Prof. Rönnau in diesem Bereich auch gutachterlich sowie in Fortbildungsveranstaltungen tätig. Er berät Unternehmen in Compliance-Fragen.