Rechtsgespräche

Die Frage nach dem Eigensinn des Rechts in einer pluralen Rechtswirklichkeit ist, aus der Binnenperspektive rechtswissenschaftlicher Forschung und Lehre, eine jener „Zukunftsaufgaben der Wissenschaft, die sich nur mit Kontextualisierung lösen lassen und damit auf die Grundlagenfächer verweisen“ (Dieter Grimm). Notwendig ist neben einer verstärkten Orientierung an der Rechtswirklichkeit das Gespräch mit den anderen am Recht interessierten Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften. Workshops und Konferenzen ermöglichen pointierte Stellungnahmen und bieten Raum zur intensiven Diskussion.