Event

Verantwortung für Gremienentscheidungen

Wolfgang Ernst (Oxford)

19:00-21:00
Berliner Seminar Recht im Kontext
Wissenschaftskolleg zu Berlin, Villa Jaffé
Wallotstr. 10, 14193 Berlin


Audio recording of the event


Ein Großteil gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Prozesse läuft in Organisationen ab. Entscheidungsfindung in Organisationen erfolgt typischerweise in Gremien. Es geht um Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften und anderen Körperschaften, in vergleichbarer Weise aber auch um Entscheidungen von staatlichen Kollegialorganen. Soweit die Gremienmitglieder uneins sind, wird die Entscheidung durch Beschlussfassung nach dem Mehrheitsprinzip herbeigeführt. Wenn durch einen Beschluss (oder in seiner Umsetzung) Recht gebrochen wird, stellt sich die Frage nach den zivil- und strafrechtlichen Sanktionen. Für eine etwaige Individualhaftung der Gremienmitglieder sind Täterschaft und Teilnahme hinsichtlich der Beschlussfassung zu bestimmen. Die erforderliche Zurechnungsanalyse muss berücksichtigen, dass und wie die Beschlussfassung als rechtlicher Vorgang konstituiert ist. Es geht etwa um die Wirkung von Enthaltungen, um die Rolle des Gremienleiters, um namentliche Abstimmungen und weitere Details entsprechend dem Abstimmungsdesign des konkreten Gremiums. Eine solche «feinmechanische» Analyse ist nicht Selbstzweck. Sie soll es ermöglichen, dem Gremienmitglied klare Handlungsanweisungen zu geben, wie er sich angesichts drohenden Rechtsbruchs richtig verhalten kann.

Wolfgang Ernst lernte Rechtswissenschaft in Bonn, Frankfurt/M. und New Haven (CT). Er wirkte als Professor für Bürgerliches und Römisches Recht in Tübingen (1990-2000), Bonn (2000-2004) und Zürich (ab 2004), 2002/03 auch als Arthurt Goodhart Professor of Legal Science (Cambridge). Seit 2015 ist er Regius Professor of Civil Law und Fellow am All Souls College in Oxford. Seine Forschung dreht sich um Grundsatzfragen des Privatrechts, etwa um Reziprozität im Vertragsrecht. Methodisch ist er der historischen Schule verpflichtet: Er sucht Aufklärung durch Nachvollzug der geschichtlichen Entwicklung juristischer Figuren. In den letzten Jahren hat er sich verstärkt Fragen der kollektiven Willensbildung aus rechtlicher und rechtsgeschichtlicher Perspektive gewidmet.